UVV-PrüfungEin Siegel für Ihre Sicherheit

Die Berufsgenossenschaften schreiben in ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor, dass Flurförderzeuge einmal im Jahr auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen (BGV D27, § 37). Unsere Monteure sind autorisiert, diese Sicherheitsprüfung durchzuführen, bei der sie sich an das Regelwerk „FEM 4.004“ der Europäischen Vereinigung der Förder- und Lagertechnik halten. Dabei füllen sie einen Prüfbericht aus, auf dem genau vermerkt wird, ob alles in Ordnung ist oder Mängel festgestellt wurden und versehen den geprüften Stapler mit einer Prüfplakette. Durch den detaillierten Prüfbericht erhalten Sie einen Überblick, in welchem technischen Zustand sich Ihr Gerät befindet. Mängel können entweder gleich behoben werden oder wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.


Wichtig!

Gesetzlich sind Sie durch §15 und §209 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 €! Zusätzlich werden Unfallversicherungsträger bei nachweislich unterlassener Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften keinen Schadensausgleich vornehmen. Rufen Sie uns also gleich an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Unser Service umfasst:

Kontakt

Jürgen Krull Stapler-Service e.K.
Pollhornweg 15
21107 Hamburg

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